25.05.2005: Informationen zur EU-Richtlinie 2002/95/EG
Sehr geehrte Damen und Herren,
ab dem 1. Juli 2006 sind die Vorgaben der EU-Richtlinie 2002/95/EG (RoHS-Richtlinie, Restriction of Hazardous Substances) einzuhalten, welche das Inverkehrbringen von Elektro- und Elektronikgeräten verbietet, welche Blei, Cadmium, Chrom(VI), Quecksilber oder PBB/PBDE-haltige Flammschutzmittel enthalten.
Als umweltbewusstes und dem Gesundheitsschutz verpflichtetes Unter- nehmen haben wir mit internen Leitlinien frühzeitig die Umstellung auf umweltfreundliche, gesundheitlich unbedenkliche Materialien betrieben. Wir sind daher bei Bedarf bereits ab dem 1. Juni 2005 in der Lage, Produkte/Bauteile herzustellen bzw. zu liefern, welche die Anforderungen der RoHS-Richtlinie erfüllen.
Alle Produkte/Bauteile, welche den Anforderungen der RoHS-Richtlinie ent- sprechen werden mit einem speziellen Aufdruck/Aufkleber oder mit einem Hinweis auf die "RoHS-Konformität" auf dem Lieferschein ausgeliefert.
Bei Fragen zu dieser Thematik wenden Sie sich bitte an unsere Frau Uhle- mann, Tel. 037208-889900 oder an unseren Herrn Rau, Tel. 037208-2127.
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